18.02.22

 

Und wieder gibt es etwas Neues!

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08.02.22

 

Empfehlung vom Gesundheitsamt!

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Liebe Eltern,

bezugnehmend auf das neue Hygienekonzept werden wir wieder in drei Infektionsgruppen gehen und dementsprechend die Kinder nicht mischen und dies auch weitestgehend beim Personal vermeiden.

Eine Infektionsgruppe ist die Krippe.

Jeweils eine Infektionsgruppe in der Kita:

Mäuse- und Igelgruppe

Eisbären- und Elefantengruppe

 

Wir hoffen so den Betrieb für Sie und die Kinder möglichst ohne große Veränderungen aufrechterhalten zu können.

Der Vorlaufkurs, das Vorschulprogramm und auch die Psychomotorik werden unter Berücksichtigung dieser Infektionsgruppen weitergeführt werden können.

Bitte lesen Sie diesbezüglich auch den Elternbrief des hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

 

Viele Grüße und trotz allem eine schöne Adventszeit

von uns aus der Kita

 

 

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Wir sind im Regelbetrieb (unter Pandemiebedingungen)

Für den Zeitraum ab 17. Mai 2021 gilt grundsätzlich folgendes:

  • Grundsätzlich haben, soweit die Bundesnotbremse nicht greift, alle Kinder Zugang zu den Angeboten der Kindertagesbetreuung
  • Zur Reduzierung von Kontakten soll die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen in konstanten, voneinander getrennten Gruppen mit möglichst wenig Personalwechsel zwischen den Gruppen durchgeführt werden. Dadurch kann es zu Einschränkungen im Betreuungsangebot kommen, wenn die personellen oder räumlichen Bedingungen in der Kita es nicht anders zulassen
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______________________________________________________17.05.2021__________

 

 

 

 

 

 

 

Guten Tag liebe Eltern,
im Anhang sende ich Ihnen die Informationen, die uns von der Stadt Gießen zugesandt wurden, bezüglich der Möglichkeit Kitakinder in der Stadt Gießen auf Corona zu testen.
Leider ist das Virus weiterhin unter uns.
Auch in unserer Kita ist zurzeit eine Kollegin aus der Reinigung wegen eines positiven Testergebnisses in Quarantäne.
Da keine weiteren Kontakte bestanden hat das Gesundheitsamt Gießen keine weiteren Maßnahmen für unsere Kita angeordnet.
Der Besuch der Einrichtung ist generell wieder möglich. Soll aber, wie für das Land Hessen empfohlen nur bei dringender Betreuungsnotwendigkeit in Anspruch genommen werden!
Viele Grüße

Nathalie Mussner

 

 

_________________________________________________Gießen, den 12.05.2021____

 

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Bundesnotbremse

 

Von den Bundesregelungen ist auch die Kinderbetreuung umfasst und zwar in Auslegung der folgenden Regelung:

 

 

 

"Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt.“

 

Diese Regelung ist entsprechend anwendbar für Einrichtungen nach § 33 Nummer 1 und 2 IfSG – dies sind „Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte sowie die nach § 43 Absatz 1 SGB VIII erlaubnispflichtige Kindertagespflege“.

 

 Zur Teilnahme an der Notbetreuung berechtigt sind Kinder, sofern

 

 

 

1.                  eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, insbesondere, weil beide sorgeberechtigten Elternteile, in deren Haushalt sie wohnen, ihrer Erwerbstätigkeit oder ihrem Studium nachgehen müssen; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch Bescheinigungen, insbesondere des Dienstherrn oder Arbeitgebers, rechtzeitig, möglichst eine Woche im Voraus, nachzuweisen; entsprechendes gilt für berufstätige oder studierende Alleinerziehende im Sinne des § 21 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch,

 

2.                  die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,

 

3.                  ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht, die eine besondere Betreuung erfordert oder

 

4.                  ohne die Betreuung im Einzelfall für Eltern und Kinder eine besondere Härte entstünde, die sich durch außergewöhnliche und schwerwiegende Umstände von den durch den Wegfall der regelhaften Betreuung allgemein entstehenden Härten abhebt;

 

 

 

sowie für Kinder, für die ein Bescheid des zuständigen Sozialhilfeträgers über die Gewährung einer Maßnahmenpauschale nach der Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder vom 1. August 2014 in der jeweils geltenden Fassung vorliegt, einzurichten.

 

 

 

Zurzeit sind dies die Informationen die uns vorliegen. Falls wir etwas Neues hören, melden wir uns bei Ihnen,  bzw. Sie können es hier lesen....

 

Viele Grüße aus der Kita

Nathalie Mussner

 

 _____________________________________________________Gießen 26.04.2021___

 

Wir möchten Sie über die für Kindertagesstätten geltenden Fassung der 2. Corona-Einrichtungsschutzverordnung informieren.

 

Wesentliche Veränderungen sind:

 

-        Die Verordnung gilt vorerst bis 09. Mai.

 

-        Es gibt einen dringenden Appell an die Eltern die Einrichtungen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch zu nehmen!

 

-        Die Betreuung soll in festen Gruppen organisiert werden.

 

-        Eine Maskenpflicht für die Mitarbeitenden in der Kita wurde ausgesprochen. Es gibt lediglich Ausnahmeregelungen für

1.     Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine medizinische Maske tragen können, oder

2.     soweit dies aus pädagogischen Gründen im Ausnahmefall erforderlich ist.

 

-        Die Thematik des Betretungsverbotes bei Symptomen oder Quarantäne wurde erweitert. Kindertagesstätten dürfen durch Kinder nicht betreten werden:

 

1. wenn sie oder Angehörige des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für Covid-19, insbesondere Fieber, trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen und dies, solange, bis zum Vorliegen des Ergebnisses eines am selben Tag durchgeführten Antigen-Schnelltests.

 

2. solange sich Angehörige des gleichen Hausstandes in Quarantäne befinden, angeordnet nach § 30 des IfSG aufgrund einer möglichen oder festgestellten Infektion mit SARS-CoV-2.

 

3. wenn ihnen oder Angehörigen durch einen Schnelltest ein positives Testergebnis vorliegt, dies solange, bis das negative Ergebnis eines am Vortag (in Bezug auf den Einrichtungsbesuch) durchgeführten PCR-Test vorliegt.

 

Sowohl das betroffene Kind als auch dessen Angehörige, müssen über die o. g. Maßnahmen nachweisen, dass bzgl. des Einrichtungsbesuchs keine Infektion mit SARS-CO-2 vorliegt.

 

______________________________________________________________________

 

29.Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen

 

Wir bitten um Beachtung, insbesondere des Punktes 4: „Es wird dringend empfohlen Kindertagesbetreuung nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch zu nehmen.“

 

 

________________________________________________________________________Gießen06.04.2021_____

Hessisches Ministerium

 

für Soziales und Integration

 

Der Minister

 

 

 

 

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Postfach 31 40 · 65021 Wiesbaden

An die

Eltern von Kindern und an die Fachkräfte

in Kitas und Kindertagespflege in Hessen

 

 

                                                                       Wiesbaden, 18. Februar 2021

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, liebe Fachkräfte,

 

der Presseberichterstattung in den letzten Tagen war bereits zu entnehmen, dass nach Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 10. Februar eine Ausweitung der Kindertagesbetreuung mit Priorität angestrebt wird. In Hessen setzen wir dies vor dem Hintergrund der derzeit sinkenden Inzidenzen ab Montag, 22. Februar 2021 um. Dazu haben wir den Appell, den wir an Sie, liebe Eltern, seit dem 16. Dezember gerichtet hatten, Ihre Kinder – möglichst zu Hause zu betreuen, nun bis zum 21. Februar befristet. Danach sollen im Rahmen des Möglichen wieder grundsätzlich alle Kinder in Hessen Zugang zu den Angeboten der Kindertagesbetreuung haben.

 

Darüber hinaus

  • bleibt es bei der Empfehlung, in konstanten Gruppen zu betreuen,

  • wird das Testangebot für Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung auf Kosten des Landes auf eine wöchentliche Testmöglichkeit verdoppelt,

  • wird die Empfehlung zu Masken in der pädagogischen Arbeit dahingehend angepasst, dass Fachkräfte hierüber situationsabhängig entscheiden sollen.

  • https://soziales.hessen.de/ Gesundheit Corona in Hessen  Themenbereich Kinder- und Jugendliche

 

 

 

 

 

Die mit dieser Entscheidung verbundenen Herausforderungen sind uns sehr bewusst. Wir haben Verständnis für die zusätzliche Sorge, die mit der Erwartung eines Regelbetriebs für Sie, liebe Fachkräfte, verbunden ist. Ihre Befürchtung, dass mit höheren Kinderzahlen eine steigende Infektionsgefahr in Kitas und Kindertagespflege einhergehen könnte und Sie damit einem höheren persönlichen Risiko ausgesetzt sind, trifft auf die Hoffnung der Eltern, Kinder und Familien nach Rückkehr zu weniger Einschränkung.

 

 

 

Ihnen beiden, liebe Eltern und liebe Fachkräfte, danke ich im Namen der Hessischen Landesregierung sehr für Ihre Mitwirkung, Ihre Geduld und Ihren Einsatz in den vergangenen Wochen. Dass die Eltern unserem Appell überwiegend gefolgt sind, zeigt sich daran, dass die Inanspruchnahme der Kinderbetreuung deutlich zurückgegangen ist. In der Zeit nach den Weihnachtsferien waren die Kindertageseinrichtungen durchschnittlich mit rund 40 Prozent des Normalbetriebs ausgelastet. Uns ist bekannt, dass es in einzelnen Kitas aber auch Auslastungen von mehr als 80 Prozent gab. Das zeigt, mit welcher Einsatzbereitschaft die Beschäftigten in Kitas und Kindertagespflegeeinrichtungen auch in der Zeit hoher Inzidenzen für die Kinder und Familien da waren und sind. Ihr Schutz vor Infektion während der Ausübung Ihres Berufs hat weiterhin hohe Priorität.

 

 

 

Aber auch dem Wohl der Kinder wollen wir weiterhin hohe Priorität einräumen. Für viele Kinder, die seit Wochen zu Hause betreut werden, ist die Rückkehr in gewohnte Strukturen sehr wichtig. Kontakte und Bezugspersonen außerhalb des engen Familienkreises sind eine notwendige Voraussetzung für eine altersgerechte Entwicklung. In vielen Briefen zeigt sich, wie sehr die Summe aus allgemeinen Kontaktbeschränkungen und dem Verzicht auf Kindertagesbetreuung die Familien belastet. Einmal mehr wird damit im Verlauf dieser Pandemie deutlich, wie wichtig die Fachkräfte der Kindertagesbetreuung für die frühkindliche Bildung und Entwicklung sind.

 

 

 

 

 

Die Öffnung der Kindertagesbetreuung zum Wohle der Kinder und ihrer Familien bringt jedoch auch Herausforderungen sowohl für die Fachkräfte als auch für die Eltern mit sich. Zwar sind die Infektionszahlen hessenweit rückläufig, doch werden wir die weitere Entwicklung und das vereinzelte Auftreten von Mutationen weiterhin genau beobachten. Der aktuelle Verzicht auf den Appell bedeutet deshalb nicht die Rückkehr zum Regelbetrieb ohne Einschränkungen.

 

 

 

Wo der Empfehlung zur Betreuung in konstanten Gruppen weiterhin gefolgt wird oder vergleichbare Konzepte angewandt werden, um den Arbeitsschutz für die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sicherzustellen, steigt der Bedarf an Betreuungspersonal. Wo mehr Personal nicht zur Verfügung steht, verringert sich das Betreuungsangebot. Dort treffen nun mehr Kinder auf ein unverändertes Betreuungszeitkontingent. Das ist eine Herausforderung für alle Beteiligten.

 

 

 

Eine landeseinheitliche Regelung für die konkrete Ausgestaltung der Betreuungsangebote und eine Festlegung der Betreuungszeiten ist dabei nicht zielführend, weil so die sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen und die jeweilige Situation vor Ort nicht berücksichtigt werden könnten. Diese Unterschiedlichkeit ist grundsätzlich eine Stärke unseres Kinderbetreuungsangebots. Vor Ort kann die beste Lösung für alle Beteiligten gefunden werden. Deshalb bitten wir Sie: Nehmen Sie einander weiterhin ernst und begegnen Sie den verschiedenen Befürchtungen, Ängsten und Hoffnungen wie bisher mit Verständnis. Die Arbeitsschutzanforderungen der Beschäftigten und die beruflichen und persönlichen Anforderungen von Familien miteinander in Einklang zu bringen, ist eine große Herausforderung.

 

 

 

Als Landesregierung wollen wir gute Rahmenbedingungen und den Schutz für Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung, für Kinder und Eltern im Rahmen unserer Möglichkeiten gewährleisten. Mit Angeboten wie den kostenfreien und nun erweiterten Testmöglichkeiten für die Fachkräfte, mit unserem Hygienekonzept für die Einrichtungen und mit der Erstattung der Elternbeiträge kommen wir dieser Verantwortung nach. Ihre Befürchtungen und Risiken sind uns bewusst. Mit der aktuell laufenden SAFE-KiDS-Studie II gewinnen wir deshalb weitere Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen bei Kita-Kindern.

 

Bis ein Impfangebot verfügbar ist, werden wir uns weiterhin intensiv um ein

 

 

 

 

 

Testangebot bemühen, das eine Infektionsgefahr in der Kita oder Kindertagespflege frühzeitig erkennbar macht. Derzeit sind die dafür am ehesten geeigneten Selbsttests leider noch nicht zugelassen. Wir werden die Entwicklung aber weiterhin sorgsam beobachten. Sobald es konkrete neue Entwicklungen und Möglichkeiten gibt, werden wir Sie, liebe Fachkräfte und Eltern, schnellstmöglich informieren.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Kai Klose

 

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Der Vorlaufkurs an der Korczak Schule entfällt zunächst bis zum 31.01.2021!

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Auszug aus dem Artikel der Gießener Allgemeine vom 09.01.2021 mit Jugenddezernentin Gerda Weigel-Greilich

 

...Um die Notwendigkeit eines nochmals erhöhten Infektionsschutzes Rechnung zu tragen, will die Stadt Eltern jetzt gleichwohl "motivieren", ihre Kinder monatsweise zu Hause zu lassen.

Für diese Monate muss dann keine Gebühr gezahlt werden....

 

 

 

Info zum Umgang mit der Kitagebühr im Rahmen der Corona - Pandemie

 

Sollten Familien im Zeitraum von Januar bis zunächst März 2021 auf die Inanspruchnahme der Kinderbetreuung monatsweise vollständig verzichten, kann der Vertrag ruhen und eine Gebührenfreistellung erfolgt, die dann jeweils für einen vollen Monat gilt.

 

Wenn Sie sich hierfür entscheiden, können sie  das entsprechende Formular in der Kita bekommen. Wir schicken es Ihnen auch gerne per Mail.

 

Unsere Mailadresse lautet:

kita-andreasgemeinde.giessen@ekhn.de

 

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Liebe Eltern,

 

 

 

zunächst möchten wir Ihnen ein gesegnetes und gesundes neues Jahr wünschen.

 

Bund und Länder haben diese Woche die Verlängerung des Lockdowns bis zum 31.01.2021 beschlossen. In Hessen hat am Mittwoch das Corona-Kabinett über die konkreten Umsetzungen beraten.

 

Für die Kindertagesstätten hat sich zunächst keine Veränderung in der Betreuung ergeben:

 

·        Aufgrund der anhaltenden Dynamik der Corona-Pandemie muss die Anzahl der Kontakte reduziert werden, um so die rasante Ausbreitung der Infektionen einzudämmen. Daher ist es erforderlich, den Betrieb der Kindertageseinrichtungen auf ein Minimum zu reduzieren.

 

In diesem Zeitraum gilt Folgendes:

 

  • Die Landesregierung bittet alle Eltern eindringlich, Betreuungsangebote nur zu nutzen, wenn es dringend notwendig ist.
  • Mit Rücksicht auf die Bedürfnisse von Familien und insbesondere das Kindeswohl werden die Angebote der Kindertagesbetreuung nicht geschlossen; es wird seitens des Landes kein generelles Betretungsverbot ausgesprochen.
  • Eltern werden gebeten, den vertrauensvollen Kontakt zu ihrer Kita zu suchen, wenn Sie eine Betreuung benötigen.

 

Bei weiteren Informationen, die wir erhalten, werden wir sie wieder anschreiben bzw. schauen Sie auch gerne auf unsere Homepage andreaskita.jimdo.com.

 

Viele Grüße aus der Kita

 

Ihr Kita-Team

 

 

 

 

 

 

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Gießen 06.01.2021

 

 

Liebe Eltern,

zurzeit warten wir selber noch auf genauere Informationen wie es weitergeht.

Gestern haben Bund und Länder die Verlängerung des Lockdowns bis zum 31.01.2021 beschlossen. In Hessen berät heute das Corona-Kabinett über die konkreten Umsetzungen.

 

Viele Grüße aus der Kita und  trotz allem ein frohes neues Jahr und bleiben Sie Gesund

Ihr Kita Team

 

 

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Gießen, den 27.11.2020 

 

 

 

Liebe Eltern,

 

der Kreisausschuss des Landkreises Gießen hat in einer amtlichen Bekanntmachung neue Allgemeinverfügungen erlassen, an die wir uns halten müssen. Diese Verordnung steht im Zusammenhang mit den vielen Coronafällen in Gießen und der steigenden Inzidenz innerhalb der Stadt Gießen.

 

Laut der Verordnung sind die in der Einrichtung tätigen Personen vorbehaltlich §1a Abs.2 Satz 2 und 3 Corona -Einrichtungsschutzverordnung verpflichtet mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit sich diese nicht unmittelbar in der pädagogischen Arbeit mit den Kindern befinden. In Ergänzung zu §3 Abs.1 Corona-Einrichtungsschutzverordnung besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch in den Außenbereichen der Einrichtungen.

 

Des Weiteren müssen wir sie jetzt jeden Morgen beim Bringen der Kinder fragen, ob bei ihren Kindern Anhaltspunkte für eine Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine Erkrankung mit COVID-19 vorliegen.

 

Falls Ihre Kinder krank ist teilen Sie uns dies bitte telefonisch mit.

 

Viele Grüße

 

Ihr Kita-Team

 

 

 

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27.11.2020

 

Liebe Eltern,

 

wie auch Sie machen wir uns Gedanken wie wir gut durch die

 

außergewöhnliche Lage, die der Coronavirus mit sich bringt, kommen.

 

Auch wenn es sich manchmal vielleicht so anfühlt als wäre alles wieder wie früher, ist es leider nicht so!

 

Wir geben uns große Mühe, das Risiko, sich in unserer Einrichtungen zu infizieren, so gering wie möglich zu halten. Ausschließen können wir es bei so vielen Menschen mit denen wir zu tun haben nicht. Wir haben uns daher in der Dienstbesprechung am Mittwoch darauf verständigt, dass wir die Kita in drei Infektionsbereiche aufteilen.

 

  • Die Krippe, ist wieder in ihren Räumen und die Kinder werden nur von Krippenerzieherinnen betreut.

  • Die Mäuse- und Igelgruppe sind in ihren Gruppen und werden nur von den dort zuständigen Erzieherinnen betreut.

  • Die Eisbären- und Elefantenkinder sind in ihren Gruppen und werden nur von den dort zuständigen Erzieherinnen betreut.

  • Es gibt über den ganzen Tag (vormittags, Essen, Ruhestunde, Schlafen, nachmittags) keinen Wechsel in einen anderen Infektionsbereich.

  • Das Außengelände und die Turnhalle werden tageweise an die Bereiche verteilt und es dürfen dann nur Kinder aus den entsprechenden Gruppen die genannten Bereiche betreten.

  • Die Kinder verbleiben in ihren Stammgruppen. Geschwisterkinder werden aus pädagogischen Gründen nicht in einer Gruppe betreut, sondern bleiben ebenso in ihren Stammgruppen.

  • Es finden zurzeit keine Gruppen- und einrichtungsübergreifende Angebote statt. Die Psychomotorik und das Vorschulprogramm sind bis auf Weiteres ausgesetzt. Angebote finden in den Gruppen statt.

 

 

 

Wir wollen Ihnen möglichst viel Verlässlichkeit und Sicherheit in der Betreuung anbieten. Unser Ziel ist es daher weiterhin den Betrieb unserer Einrichtung aufrecht zu erhalten und die pädagogische Qualität zu gewährleisten. Allerdings erfordert das Arbeiten in den oben beschriebenen Strukturen einen erhöhten Personalaufwand und ist gerade bei Personalengpässen schwerer aufrecht zu erhalten. Daher sind wir hierbei auf Ihre Mithilfe angewiesen.

 

  • Bringen und Holen Sie ihre Kinder zu den von Ihnen angegebenen Zeiten pünktlich ab. Bringen Sie sie nicht früher und holen Sie sie nicht später ab! Gerade im Früh- und Spätdienst müssen sonst mehr Kolleginnen im Dienst verbleiben, da es auch zu diesen Zeiten zu keiner Mischung der Infektionsgruppen kommen soll.

  • Es sind momentan keine Sonderwünsche möglich (z.B. kein Mittagessen für Kinder, die sonst nicht in der Tagesstätte sind, Nutzung des Früh- oder Spätdienstes als Ausnahme…)

  • Kinder mit Krankheitssymptomen müssen zu Haus bleiben! Hygieneempfehlungen Regelbetrieb Kita und Kindertagespflege (PDF / 796 KB) (hessen.de)

  • Holen und bringen Sie Ihre Kinder bitte selber in die Kita.

  • Die Kinder werden von ihren Gruppenerzieherinnen an der Tür in Empfang genommen, dies kann einen Moment dauern. Bitte verzichten Sie auf „Sturm Klingeln“ dies stört nur den Kita-Alltag und alle Anwesenden – vor allem die Kinder in ihren Beschäftigungen!

 

 

 

 

 

Auch unsere Mitarbeitenden dürfen unsere Kindertageseinrichtungen nicht betreten, wenn sie Symptome haben oder Symptome bei Personen des selben Haushalts auftreten oder Quarantäneanordnungen ausgesprochen werden. Auch gibt es Personalausfälle auf Grund anderer Erkrankungen. Dies kann zu personellen Engpässen führen, die Schließungen oder Teilschließungen erforderlich machen – ohne, dass ein Corona-Fall in der Kindertageseinrichtung aufgetreten ist.

 

 

 

Wir hoffen weiterhin auf Ihr Verständnis und Ihre Kooperation bauen zu können.

 

Viele Grüße aus der Kita vom

 

Kita-Team

 

 

 


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Zurzeit nehmen wir die Kinder alle an der Haustür entgegen, um die Hygieneanforderungen und Abstandsregeln des Landes sicherzustellen. Wir versuchen die Personenzahl und besuche (Erwachsene) möglichst gering zu halten und auf das Nötigste zu reduzieren.

 

 

 

Bitte Klingeln

 

 

 

 

 

Bitte Mundschutz tragen

 

 

 

 

 

  • Bringen: Kind kommt in die Kita

  • Abholen: Kind wird Ihnen gebracht

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Liebe Eltern,

 

 

 

die Hessische Landesregierung hat beschlossen, dass die Kindertagesstätten ab dem 06.07.2020 in den „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ übergehen werden.

 

Unsere Aufgabe ist es nun, zwischen dem Schutz von Kindern, Eltern und Mitarbeitenden, dem Recht von Kindern auf Teilhabe und Bildung und den Betreuungsbedarfen von Familien einen guten und gemeinsamen Weg zu finden.

 

Unsere Einrichtung befindet sich ab dem 06.07.2020 für 3 Wochen in den Sommerferien und öffnet wieder am 27.07.2020.

 

Die Kinder werden dann in ihren Gruppen von Ihren Erzieherinnen betreut. Das Essen und die Ruhestunde finden zunächst auch noch dort statt.

 

Waschräume und Außengelände dürfen wieder gemeinschaftlich genutzt werden.

 

Für die Nachmittagsbetreuung werden sich die Kinder wieder in Nachmittagsgruppen mischen.

 

Bei der Bring- und Abholsituation bleiben wir bei der jetzigen Lösung, da wir ansonsten nicht die Abstandsregeln einhalten können. Wenn Sie Ihr Kind bringen oder abholen tragen Sie bitte Mundschutz. Es sollten bitte immer die gleichen Personen (Eltern) die Kinder abholen und bringen. Alle anderen Personen müssen wir als Kontaktpersonen dokumentieren.

 

Da bis dahin noch einige Zeit verstreicht und in der Corona-Zeit sich manches recht schnell ändern kann, ist diese Planung vorbehaltlich, dass die Infektionszahlen niedrig bleiben.

 

Bei Krankheitssymptomen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) müssen sowohl Kinder als auch Beschäftigte auf jeden Fall zu Hause bleiben.

 

 

 

Viele Grüße

 

Ihr Kita-Team

 

 

 Gießen, Juli 2020

 

 

 

 

 

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Liebe Eltern,

 

 

 

da  nun immer mehr Kinder in die Kita kommen werden, wären auch zu den Bring- und Abholzeiten mehrere Erwachsene in unserer Kita und wir können nicht garantieren, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können.

 

 

 

Daher werden wir weiterhin die Kinder an der Tür entgegennehmen und auch beim Abholen an die Türe bringen.

 

Bitte klingeln Sie. Die Türen sind geschlossen.

Die Mäuse- und Igelkinder bitte an der Eingangstüre,

die Eisbären- und Elefantenkinder bitte an der Terrassentüre (bitte klopfen),

die Krippenkinder bitte an der Haustüre der Krippe. DANKE!

 

Bitte tragen Sie (die Erwachsenen) beim Übergeben des Kindes einen Mundschutz!

 

Die Erzieherin, die Ihr Kind entgegen nimmt, wird ebenfalls einen Mundschutz tragen.

 

Wir setzen hiermit die Empfehlungen unserer Fachberatung und unseres Trägers um!

 

Falls Ihr Kind oder eine andere Person des Haushaltes Krankheitssymptome (im Bezug auf Covid 19) aufweist, darf Ihr Kind die Kita nicht besuchen. Bitte teilen Sie uns dies auch umgehend mit!

 

Wir bitten um Ihr Verständnis

 

 

 

Ihr Kita-Team

 

 

 Gießen Mai/Juni 2020